In der Jahreshauptversammlung am 27. Januar 2024 werden vom Vorstand folgende Änderungen der Satzung vorgeschlagen:
- 2 Abs. 1 - Zweck
- 7, Abs. 2 - Einladung zur Mitgliederversammlung
- 7, neu Abs. 9 bis 11 - Kassenprüferklauseln
- 8, Abs. 1 - Beisitzer
- 9, Abs. 1 bis 6 - Jugendversammlung
- 10, Abs. 2 - Beitragsfälligkeit
- 11 neu Abs. 1 bis 4 - DSVO Klauseln
sowie die dadurch erforderlichen redaktionellen Anpassungen.
Der exakte Wortlaut vorgeschlagenen Satzungsänderung ist im Änderungsmodus in der PDF-Datei aufgeführt, die über den Link SVS Satzung Änderungsmodus eingesehen werden kann.