In der Jahreshauptversammlung  am 27. Januar 2024 werden vom Vorstand folgende Änderungen der Satzung vorgeschlagen:

  • 2 Abs. 1 - Zweck
  • 7, Abs. 2 - Einladung zur Mitgliederversammlung
  • 7, neu Abs. 9 bis 11 - Kassenprüferklauseln
  • 8, Abs. 1 - Beisitzer
  • 9, Abs. 1 bis 6 - Jugendversammlung
  • 10, Abs. 2 - Beitragsfälligkeit
  • 11 neu Abs. 1 bis 4 - DSVO Klauseln

sowie die dadurch erforderlichen redaktionellen Anpassungen.

Der exakte Wortlaut vorgeschlagenen Satzungsänderung ist im Änderungsmodus in der PDF-Datei aufgeführt, die über den Link SVS Satzung Änderungsmodus eingesehen werden kann.